Unsere GEMAfrei-Garantie

MOVE YA! garantiert seinen Kunden, dass sämtliche auf unseren GEMAfrei gekennzeichneten Compilations sowie im MY! RADIO GEMAfrei oder MY! UNLIMITED GEMAfrei zum Einsatz kommenden Titel 100%ig GEMAfrei sind.

Alle Titel wurden diesbezüglich überprüft. Bei Problemen mit der GEMA bzgl. unserer Musik oder anderer Rechteverwertungsgesellschaften kannst du diese gerne direkt an uns verweisen.

Du kannst unsere GEMAfreie Musik als Einzelsong oder als Compilation auch als Musik für Film, Social Media, Webseiten, Werbung lizenzieren.

Rechtssicherer Einsatz GEMAfreier Musik

MOVE YA! verfügt für alle als GEMAfrei lizenzierten Musiktitel über die schriftliche Freistellungserklärung der Musikschaffenden. In der GEMA-Freistellungserklärung wird der Komponist des Musiktitels genannt und es wird schriftlich bestätigt, dass der Musiktitel nicht GEMApflichtig ist.

Eine Bestätigung der GEMA-Befreiung stellt MOVE YA! allen Kunden für die regelmäßig erfolgenden überprüfungen durch die GEMA-Mitarbeiter zur Verfügung.

Diese Bestätigung ist deswegen wichtig, da die GEMA grundsätzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat. Solange ein Nutzer nichts Gegenteiliges belegen kann, geht die GEMA davon aus, dass der Nutzer GEMA-Gebühren zahlen muss.

Die MOVE YA! Bestätigung der GEMA-Befreiung dient bei Vorort-Kontrollen durch die GEMA als Beurkundung, dass die abonnierte / gekaufte Musik GEMAfrei ist und der Nutzer daher keine GEMA-Gebühren zahlen muss. Solltest du eine Bestätigung für deine bei uns getätigten Einkäufe benötigen, kontaktiere uns

Qualität bei GEMAfreier Musik

Eine Nicht-Mitgliedschaft bei der GEMA sagt nichts über die Professionalität oder das Talent eines Musikschaffenden aus. Sie besagt nur, dass der Musikschaffende die Verwertung seiner Musik selbst bestimmen will. Aktuelle Möglichkeiten der Eigenvermarktung über Online- wie auch Offlinekanäle bieten den Künstlern oft mehr Einfluss und nicht selten deutlich bessere Verwertungskonditionen. Da bei der Eigenvermarktung kein Verwaltungs-Apparat einer Rechteverwertungsgesellschaft mitfinanziert werden muss.

Das Qualitätsmanko, das GEMAfreier Musik aus den vergangenen Tagen der unsäglich billig komponierten und produzierten "Fahrstuhlmusik" noch immer anhaftet, ist heutzutage komplett unbegründet.

Insbesondere das GEMAfreie Repertoire von MOVE YA! zeichnet sich durch seinen hohen professionellen Qualitätsstandard aus. Alle Musikstücke sind von professionellen DJs in Zusammenarbeit mit Komponisten und Bewegungsexperten in einem kreativen Prozess entwickelt worden. Die Musik ist ideal von Musikbogen, Geschwindigkeit, Instrumentierung und Vocal-Einsatz so konzipiert, dass es die Wirkung auf Emotion, Bewegung und Motivation optimal berücksichtigt und unterstützt.

Unser Repertoire wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Wir verfügen über ein großes Repertoire an instrumentaler Hintergrundmusik sowie an GEMAfreien Songs, die mit hochwertigen Vocals produziert worden sind.

Was sind GEMA, SUISA, AKM? - Informationen über Verwertungsgesellschaften und linzenzfreie Musik.

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Deutschland), SUISA (Schweiz) und AKM (Österreich) übernehmen für viele Musikschaffende alle rechtlichen Schritte zum Schutz der Urheberrechte an deren Werken. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, AKM und SUISA vertreten aber nur die Urheberrechte ihrer Mitglieder. Musikschaffende müssen jedoch nicht Mitglied dieser Organisationen sein. Sie können die Lizenz für ihre Werke auch selbst vergeben und dafür eine eigene Lizenzgebühr erheben.

Bei MOVE YA! ist diese Lizenzgebühr für die öffentliche Aufführung in den Kaufpreis bzw. die monatliche Nutzungsgebühr mit eingerechnet. Die Musik wird dementsprechend in Bezug auf öffentliche Aufführung als lizenz- bzw. SUISA-, AKM- oder GEMAfrei bezeichnet. Käufern / Abonnenten können durch GEMAfreie Musik ihre Kosten durch Gebühreneinsparungen erheblich reduzieren.

Wie nimmt der Verein GEMA seine Aufgaben wahr?

Werke von Musikschaffenden sind in Deutschland und vielen Ländern der Welt per se urheberrechtlich geschützt. Nur der/die Musikschaffende selbst ist berechtigt, die kommerzielle Nutzung seiner Werke zu erlauben. Diese Erlaubnis wird in der Regel in Form einer Lizenz erteilt.

Die Praxis der überwachung der Medien und öffentlichen Bereiche hinsichtlich der Nutzung von geschützter Musik ist nicht unaufwändig und für den einzelnen Musikschaffenden kaum zu realisieren. Die GEMA übernimmt daher diese Aufgabe für ihre Mitglieder und fungiert gleichzeitig als deren "Inkasso"-Abteilung.

Die GEMA führt unter anderem Kontrollbesuche in Gaststätten, Hotels, auf Messen und in Einkaufsstätten durch. überprüft wird dabei, ob die Betreiber der Gaststätte, des Hotels etc. eine schriftliche Erlaubnis vom Künstler oder der GEMA zur öffentlichen Aufführung des jeweiligen Werkes zu kommerziellen Zwecken vorlegen können.

Eine Lizenz zur öffentlichen Musikdarbietung muss jeder, der Musik von Mitgliedern der GEMA einsetzen möchte, bei der GEMA erwerben. Die Einnahmen aus diesen Lizenzverkäufen schüttet die GEMA nach einem ausgeklügelten Verfahren an ihre Mitglieder aus - abzüglich der Kosten für überwachungsleistungen und ihren internen Verwaltungsapparat.

Rechte bei lizenzfreier Musik

Oft wird GEMAfreie Musik auch als frei verfügbare Musik bezeichnet, was nicht bedeutet, dass diese Musik deswegen automatisch kostenlos verwendet werden darf. Der Kauf unserer Compilations beinhaltet nur die kostenlose, öffentliche Aufführung der Musik. Die Verwendung und die Vervielfältigung der Musik digital oder physisch, sowie die Benutzung als Hintergrundmusik für Film, Social Media, Webseiten, Werbung und ähnlichem bedarf einer gesonderten Anfrage und Lizenzierung durch uns.