Fitnesstraining flexibel von zu Hause oder unterwegs, ohne großes Equipment, wann immer der Kunde es wünscht. Online-Fitnesskurse machen es möglich.
Immer mehr TrainerInnen, Studios & Vereine passen sich dieser Entwicklung an und machen Kurse für jedes Fitnesslevel auch online kostenlos oder gegen Gebühr verfügbar. Online-Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook, Zoom, etc. bieten dabei einfache technische Lösungen, um Kurse als LIVE-Session oder On Demand (auf Abruf) anzubieten.
Die passende Hintergrundmusik im Video wirkt sich dabei entscheidend auf die Effektivität des Trainings aus.
Generell gibt es bei der Nutzung von Musik im Unterricht, GEMAfrei oder GEMApflichtig, im Unterricht zwei Rechte / Lizenzen zu beachten:
- Labelrecht: Die Labels vergeben die Rechte/Lizenzen, damit ein Song/eine Aufnahme in einem Mix (CD oder MP3) eingesetzt werden kann. Diese Lizenz wird von uns als Musikhersteller eingeholt. Du bezahlst sie für die Nutzung im Unterricht indirekt durch den Kauf- oder Abopreis. Der Kauf/das Abo beinhaltet nur das Recht der Audionutzung, nicht das Recht, die Musik auch für audiovisuelle Projekte (Videos/Filme) einzusetzen. Dies erfordert eine gesonderte Lizenz.
-
Verlagsrecht: Die Verlage vertreten die Komponisten und Autoren eines Songs. Für die Nutzung / Aufführung der Musik gibt es zwei relevante Rechte/Lizenzen, die eingeholt werden müssen:
- Das Recht für die öffentliche Aufführung: dies haben die Verlage an die GEMA übertragen, welche Gebühren dafür erhebt.
- Bei Filmprojekten: Die Erlaubnis der Nutzung von Musik in Verbindung mit Film, das Synchronisationsrecht, welches die Verlage direkt vergeben. Dieses Recht muss für jede Produktion / für jeden Song beim Verlag eingeholt werden.
Ergänzung zu a.) GEMA
Bei Nutzung von GEMApflichtiger Musik für öffentliche Aufführung (Unterricht, Hintergrundbeschallung, etc.) muss ein Vertrag mit der GEMA geschlossen werden. Dies geschieht zumeist durch das Studio / den Verein.
Der klassische GEMA-Vertrag beinhaltet nicht die Nutzung der Musik für die audiovisuelle Nutzung (Onlinetraining). Dies muss gesondert abgeschlossen werden.
Bei der Nutzung von Facebook, Instagram oder YouTube für Onlineunterricht gibt es für die öffentliche Aufführung Generalverträge zwischen der GEMA und den Plattformen, die es den Nutzern von den Plattformen erlaubt, ohne eigenen GEMA-Vertrag live zu unterrichten. Dies beinhaltet keine Speicherung der Filme.
Die Generalverträge mit den Plattformen beinhalten jedoch nicht das Synchronisationsrecht der Verlage! Dies muss, rein rechtlich betrachtet, gesondert angefragt werden. Auch wenn derzeit dieses Recht von den Verlagen nicht aktiv eingefordert wird, ist dies dennoch wichtig zu wissen, um die rechtliche Sachlage einschätzen zu können. Denn: hieraus könnten Ansprüche seitens der Verlage geltend gemacht werden.
Generell kannst du sowohl GEMAfreie wie GEMApflichtige Musik für Onlinetraining benutzen. Wichtig ist hierbei für welche Zwecke deine vorhandene Musik lizenziert ist und inwiefern du die entsprechenden Rechte besitzt. Dies steht auf dem Produkt oder in den AGB des Verkäufers.
Ein wichtiger Unterscheidungspunkt ist dabei, ob du die Filme nur live streamst oder speicherst, so dass sie jederzeit abgerufen werden können (On Demand).
Nutzung von GEMA/AKM/SUISApflichtiger Musik für Livestream (keine Speicherung)
Du kannst in Deutschland GEMApflichtige Musik hierfür benutzen, wenn
- die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) lizenziert ist.
-
das Recht für die öffentliche Aufführung lizenziert ist, indem du
- entweder über Facebook, YouTube oder Instagram live streamst, da es hier Generalverträge mit der GEMA gibt,
- oder du mit der GEMA einen Vertrag hast, der Online-Aufführungen mit beinhaltet.
- die Synchronisationsrechte eingeholt worden sind. Dies wird derzeit nicht von den Verlagen aktiv überprüft bzw. eingefordert, jedoch sind diese Rechte weder in den Generalverträgen mit der GEMA inkludiert, noch haben die Verlage auf dieses Recht verzichtet. Dies bedeutet, dass diese Rechte und die damit verbundenen Ansprüche jederzeit geltend gemacht werden können.
für Österreich und Schweiz gilt folgendes:
https://www.suisa.ch/de/kunden/online/video/videos-mit-musik-im-internet-audiovisuelle-inhalte.html
https://www.akm.at/musiknutzende/onlinenutzung/grundsaetzliches/
Die Erlaubnis der Labels, die Musik für Livestreams zu nutzen, basiert auf der derzeitigen rechtlichen Einschätzung, dass ein Livestream wie eine Livestunde im Studio zu behandeln ist. Auch hier gibt es keine klare, rechtliche Grundlage.
Nutzung von GEMA/AKM/SUISApflichtiger Musik für Video-on-Demand (Speicherung)
Du kannst GEMA/AKM/SUISApflichtige Musik hierfür benutzen, wenn
- die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) und für die audiovisuelle Verwendung (Musik & Film) lizenziert ist.
- bzgl. der Gebühren für die öffentliche Aufführung, mit der GEMA/AKM/SUISA einen Vertrag geschlossen wurde, der Online-Aufführung und Speicherung der Musik/Filmaufnahme inkludiert.
- die Synchronisationsrechte beim Verlag eingeholt worden sind.
Nutzung von GEMA/AKM/SUISAfreier Musik für Livestream & Video-on-Demand (Speicherung)
Du kannst GEMA/AKM/SUISAfreie Musik hierfür benutzen, wenn
- die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) und für die audiovisuelle Verwendung (Musik & Film) lizenziert ist.
MOVE YA! hat verschiedene Lizenzmodelle entwickelt, mit denen du sowohl Einzel-Filmprojekte als auch per Flatrate unbegrenzt Filmprojekte fürs Onlinetraining lizenzieren kannst.
Bei GEMA/AKM/SUISAfreier Musik sind die Komponisten und Autoren nicht Mitglieder der GEMA. Dementsprechend fallen für die öffentliche Nutzung der Musik keine GEMA-/AKM-/SUISA-Gebühren an. Das Recht zur öffentlichen Aufführung im Live-Unterricht ist im Kauf-/Abopreis mit enthalten.
Der Kauf von GEMA/AKM/SUISAfreier Group Fitness Musik bedeutet jedoch nicht, dass die Musik ohne weitere Lizenzen für Online-/Videoprojekte eingesetzt werden kann. Dies bedarf wie bei GEMApflichtiger Musik einer weiteren Lizenz, wenn dies nicht ausdrücklich mit inkludiert ist.
Die Label- und Verlagsrechte für GEMA/AKM/SUISAfreie Musik liegen zumeist in einer Hand, so dass die Einholung der Rechte für die audiovisuelle Nutzung (Musik & Film) im Gegensatz zu GEMApflichtiger Musik kostengünstig, unkompliziert und schnell erfolgt. Dies ist bei allen GEMA/AKM/SUISAfreien MOVE YA! Mixen der Fall.
Eine Nicht-Mitgliedschaft bei der GEMA/AKM/SUISA sagt nichts über die Professionalität oder das Talent eines Musikschaffenden aus. Insbesondere das GEMA/AKM/SUISAfreie Repertoire von MOVE YA! zeichnet sich durch seinen hohen professionellen Qualitätsstandard aus: abwechslungsreich, tief und breit im Sound, zumeist mit Vocals und Liebe zum Detail produziert.
Bei MOVE YA! bekommst du günstig Einzel-Lizenzen für GEMA/AKM/SUISAfreie Musiktitel bzw. durchgemixte Alben oder mit MY! UNLIMITED FREE Music & Film, unserem Flatrate-Abo, unbegrenztem Zugriff über unsere MY! App auf über 140 hochwertige GEMA/AKM/ SUISAfreie Fitness-Musik-Mixe - inklusive der nötigen Ausstrahlungsrechte für alle Online-Plattformen.
Hole dir perfekte Hintergrundmusik für deine Fitness-Trainings-Videos, weltweit und zeitlich unbegrenzt einsetzbar. Ganz egal ob als LIVE-Streaming oder Video on-Demand Streaming auf YouTube*, Facebook, Instagram, TikTok, Zoom, Vimeo, Twitch, etc. oder auf der eigenen Website.
* MOVE YA! kann auf YouTube eine Monetarisierung (Anzeigenschaltung vor oder während des Videos) deiner Videos nicht garantieren. MOVE YA! hat keine Kontrolle über die von diesen Plattformen verwendeten Erkennungssysteme (Content ID Filter), die nicht immer 100% genau sind und dein Video kann urheberrechtlich markiert oder teilweise stummgeschaltet werden. In diesem Falle findest du auf unserer Website unter der Rubrik FAQ Tipps zur einfachen Vorgehensweise.
Unsere Lizenzmodelle richten sich generell an alle, die mit unserer Musik Filme/Videos drehen möchten. Für Personal-Trainer, Group-Fitness-Trainer, Einzel-Studios/Vereine bieten wir die Flatrate MY! UNLIMITED FREE Music & Film, für alle anderen haben wir die STANDARD- und BUSINESS LIZENZ, oder auf Anfrage speziell zugeschnittene Flatrate Angebote. Unsere professionell produzierten Einzeltitel bzw. durchgemixten Fitness-Alben decken alle wichtigen Genres, Stimmungen und Themen ab. Für mehr Motivation, Effektivität und Spaß in Fitnesskursen.
Online Nutzung ohne extra Gebühren
Nutze unsere professionellen Fitness-Tracks und Mixe unbegrenzt online, ohne zusätzliche Gebühren und unabhängig von Video-Klickraten. Alle Titel unseres GEMA/AKM/SUISAfreien Musikkatalogs sind zu 100% exklusiv und urheberrechtlich geklärt, inklusive Video-Synchronisations-Lizenz für audiovisuelle Aufnahmen wie deine Online-Fitnessvideo-Projekte. Zusätzliche Nutzungsrechte von Urhebern (Verlagen) und Verwertungsgesellschaften wie GEMA, AKM, SUISA, PPL, BMI, ASCAP, SACEM, etc. müssen nicht eingeholt werden und es entstehen dir keine weiteren Kosten.
Musiknutzung: Online + Offline
Unser Flatrate-Abo MY! UNLIMITED FREE Music & Film bietet dir unbegrenzten Zugriff auf das gesamte GEMA/AKM/SUISAfreie Musik-Repertoire zur Nutzung in Online-Kursen inklusive der Nutzung für öffentliche Wiedergabe im realen Kursraum.
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- keine extra Gebühren (für Urheber, Verlage, Verwertungsgesellschaften)
- inklusive Lizenz zur öffentlichen Musik-Nutzung (im realen Kursraum)
- keine Stummschaltung / Löschung von Videos auf Social Media
- weltweit und zeitlich unbegrenzte Nutzung
- unlimitierte Video-Klickzahlen
- während der Laufzeit gedrehte Videos sind vollständig lizenziert und nach Ende des Abos werden keine weiteren Gebühren erhoben
- kommerzielle Verwendung & Verbreitung für Eigenmarketing
- direktes Geldverdienen mit dem Video-Projekt