MOVE YA!

FAQ

Hier findest du häufig gestellte Fragen zu Musik, Lizenzen, Bezahlung und deinen Abonnements. Hast du weitergehende Fragen, dann rufe uns gerne an unter +49 (0)4171 - 79599-0 oder schreibe uns eine Email an info@move-ya.de

Musik

Gibt es einen Suchfilter für „instrumentale“ Musik?

Ja, nutze die Detailsuchmaschine in der Rubrik „Mixe“ oder „Einzeltracks“ und wähle unter Musikstil den Filter „Instrumental“.

Woran erkenne ich, dass Mixe GEMA/AKM/SUISAfrei sind?

In der Produktinfo, die du in der Produktansicht findest, wird dir unter Musikstil der Hinweis auf GEMAfrei gegeben. Innerhalb der App sind die GEMAfreien Mixe mit einem „F“ im Cover gekennzeichnet.

Wie finde ich die für mein Video-Projekt / meinen Online-Kurs passende Musik?

Nutze die Detailsuchmaschine in der Rubrik „Mixe“ oder „Einzeltracks“ und wähle unter Musikstil, BPM oder Kursart die für dich passenden Filter aus. Hierbei kannst du auch Filter kombinieren.

Wo finde ich die neuesten Songs/Mixe auf MY! Music License?

Checke auf der Startseite unsere Rubrik „Neu“. Ansonsten werden die Neuheiten immer zuerst in den Kategorien und Suchergebnissen angezeigt.

Wie viele GEMA/AKM/SUISAfrei Songs/Mixe gibt es im Katalog?

Derzeit sind ca. 2100+ Songs und über 165 Mixe in unserer Bibliothek (Stand Juli 2021). Wir haben Zugang zu weiteren 80.000+ Songs. Solltest du nicht das Richtige für dein Videoprojekt finden, sende uns eine Anfrage.

Wird der Katalog regelmäßig ergänzt?

Pro Monat erscheinen 2-4 neue Mixe bzw. 24-30 neue Songs im GEMAfreien Bereich.

Ist die Musik GEMAfrei?

Ja, die Musik ist 100% GEMA/AKM/SUISAfrei. Die Eigentums- und Nutzungsrechte liegen zu 100% bei unserem Verlag. Die Lizenzierung ist dementsprechend rechtssicher, schnell und unkompliziert durch uns gewährleistet, und es entstehen keine weiteren Kosten.

Was bedeutet GEMAfrei?

GEMAfrei bedeutet, dass die Komponisten und Autoren nicht Mitglieder der GEMA, AKM, SUISA oder anderen Institutionen sind, welche Gebühren für öffentliche Aufführungen einnehmen. Dementsprechend fallen keine weiteren Kosten zusätzlich zu unserer Lizenz an. Mehr Infos erhältst du hier.

Kann ich die Musik herunterladen?

Innerhalb des UNLIMITED FREE Music & Film Abos kannst du die Musik innerhalb der App runterladen. Mit dem Upgrade DOWNLOAD erhältst du die Möglichkeit, die Musik auch auf deinen Laptop herunterzuladen.

Bei Einzelprojektlizenzierung erhältst du immer die Musik als Link zum Download. Du kannst sie aus deiner Bestellbestätigung unterhalb des Produktnamens herunterladen oder indem du in deinen Account gehst und unter „Download“ das File herunterlädst.

Welches Datei-Format erhalte ich beim Einzeldownload mit einer Lizenz?

Bei einem Mix erhältst du eine zip-Datei in 320kbps MP3. Das gesamte Album enthält:

  • Eine einzelne durchgemixte MP3 in 320kbps ohne Trackmarks
  • Eine cue-Datei zum Brennen für die Trackmarks (zugehörig zur durchgemixten MP3)
  • Alle Einzeltitel „ungemixt“ in 320kbps MP3

Erhalte ich exklusive Rechte, um den Song/Mix zu nutzen?

Nein, du erhältst ein non-exklusives Nutzungsrecht. Wir vergeben exklusive Rechte nur auf Anfrage, dabei bieten wir auch an, speziell auf dein Projekt zugeschnittene Musik zu komponieren – exklusiv oder non-exklusiv.

Was kann ich tun, wenn ich keine E-Mail-Bestätigung erhalte?

Du hast den Download automatisch abrufbar in deinem Webshop-Account, Rubrik „DOWNLOAD“. Ansonsten kontaktiere uns unter info@move-ya.de und wir kümmern uns darum, dir erneut eine Bestätigung zuzusenden.

Wer erstellt die Musik?

Unsere Musik wird in Zusammenarbeit von unseren DJs, Komponisten und Fitnessexperten erstellt. Das Ergebnis sind optimal auf Bewegung zugeschnittene Fitness-Mixe, die vom Sound und von der Abwechslung auf höchstem Niveau sind.

Was ist Group Fitness Music?

Für den Unterricht von Group Fitness Kursen gibt es ganz speziell zusammengestellte und abgemischte Musik. Die Musikauswahl erfolgt entsprechend des Kursprofils, so dass der Mix den Spannungsbogen der Stunde hält/gestaltet und dich optimal unterstützt. Die Mixe unterscheiden sich durch Musikgenre, und durch bestimmte Geschwindigkeiten (BPM). Es gibt Compilations mit Einzeltracks oder im 32er Count durchgemixt, so dass du mit dem Beat arbeiten kannst. Dabei kannst du zwischen GEMAfreier und GEMApflichtiger Musik wählen.

Group Fitness Musik kannst du bei MOVE YA! in großer Auswahl als CD, MP3 (Download) oder als Streaming-Variante (monatliches Abo per APP mit Zugriff auf viele Mixe inkl. Neuerscheinungen) erwerben. Mehr Infos unter www.move-ya.de.

Welche Musik kann ich für den Unterricht nutzen?

Du kannst für den Unterricht generell jede Musik, GEMAfrei oder GEMApflichtig, nutzen, die für Unterrichtszwecke/gewerbliche Zwecke lizensiert ist. Dies ist bei speziell für Group Fitness hergestellter Musik von MOVE YA! der Fall.

Die Nutzung von Spotitfy, iTunes, Amazon etc. ist entsprechend deren AGBs nur für den Privatgebrauch und nicht für die gewerbliche Nutzung (Unterricht) lizenziert.

Es ist dementsprechend wichtig, beim Kauf von Musik zu überprüfen, für welchen Zweck die erworbene Musik lizenziert ist. Diese Überprüfung beinhaltet auch, ob es sich um ein reines Audio- oder ein audiovisuelles (Musik & Film) Nutzungsrecht handelt.

Lizenzen

Für wen ist Music License geeignet?

Das Angebot von Music License ist für alle geeignet, die mit hochqualitativer Musik ihre Projekte umsetzen wollen. TrainerInnen, Coaches, Studios, Vereine, Praxen, Hotels, Fitnessketten, Plattformen, App-Anbieter und alle anderen Produzenten von Music-/Video-Content.

Es gibt standardisierte Flatrates und Einzellizenzen sowie individuelle Lizenzangebote auf Anfrage.

Was beinhaltet das Lizenz-Abo MY! UNLIMITED FREE Music & Film?

Das UNLIMITED FREE Music & Film Abo richtet sich an TrainerInnen und Studios. Es gibt dir Zugriff auf unser gesamtes GEMA/AKM/SUISAfreies Musikrepertoire. Das Abo beinhaltet die Lizenz, die Musik für öffentliche Aufführungen (sprich Live-Unterricht vor Ort) zu nutzen und mit der Musik Videos zu drehen, für den Einsatz auf Social Media, Video-on-Demand, der eigenen Webseite und App.

Für Ketten und alle anderen Unternehmen gibt es die Möglichkeit, individuelle Flatrates oder Einzellizenzierung zu erhalten

Gibt es irgendwelche Einschränkungen beim UNLIMITED FREE Music & Film Abo, die ich beachten muss?

Das UNLIMITED FREE Music & Film Abo beinhaltet nicht:

  • Download der Videos
  • Sublizenzierung der Filme
  • Verkauf der Musik
  • Verwendung der Filme/Musik für TV, Kino, Radio (analog oder digital)

Du kannst nur auf die Musik zugreifen und Inhalte unter Verwendung dieser Musik erstellen und veröffentlichen, solange dein Abonnement aktiv ist.

Ein Beispiel: Wenn du ein Video erstellst, während du ein aktives Abonnement hast, aber dann das Abonnement kündigst, können diese Filme nicht zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Alle Videoinhalte müssen veröffentlicht oder freigegeben werden, solange du ein aktives Abonnement hast bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Endes Abos.

Um bereits erstellte Inhalte mit unserer Musik danach zu veröffentlichen, musst du das Abo erneuern.

Was ist der Unterschied zwischen UNLIMITED FREE Music & Film STUDIO und dem Upgrade STUDIO PLUS?

Das Upgrade STUDIO PLUS ermöglicht ein weltweites, kostenpflichtiges Onlineangebot durch den Abonnenten. Der normale STUDIO-Tarif beinhaltet das Bereitstellen der Filme an Studiomitglieder und zur Werbung für Studiomitgliedschaften.

Wie lange ist die Abo-Laufzeit?

Die Abo-Laufzeit beträgt je nach Wunsch 1 Monat oder 1 Jahr. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn es nicht bei einem Monatsabschluss 1 Woche vor Ende der Laufzeit bzw. 4 Wochen bei Jahresabschluss vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Wie lange ist meine Lizenz beim Abo gültig?

Mit dem Ablaufdatum deines Abos erlischt die Lizenz, neue Videos zu erstellen und zu veröffentlichen. Alle bis 7 Tage nach Ablauf der Laufzeit bei uns gemeldeten Videos (siehe Onlineregistrierung) gelten als lizenziert und können in der gemeldeten Form unendlich und weltweit genutzt werden.

Wo ist generell meine Lizenz gültig?

Weltweit für Filme, die im eigenen Namen oder im Namen des Unternehmens auf Social Media, Video-on-Demand Plattformen, auf der eigenen Webseite und App veröffentlicht werden.

Kann ich Einzel-Songs lizenzieren?

Ja, du kannst sowohl Einzeltitel als auch die Ready to Go Fitness-Mixe lizenzieren.

Muss ich MOVE YA! in meinen Videos als Musik-Lizenzgeber nennen (Credits)?

Ja, die Lizenz beinhaltet die Nennung von MOVE YA! als Musikressource unter deinem Video.

Muss ich meine Filme registrieren?

Ja, du registrierst deine gedrehten Filme, ob per Einzelkauf oder Abo lizenziert, unter unserer Film-Onlineregistrierung. Die Registrierung dient der Archivierung und der Freistellung der Filme durch uns. Einerseits können wir dir bei Nachfrage durch die GEMA eine entsprechende Bestätigung ausstellen, und andererseits wird so sichergestellt, dass nur Filme während eines aktiven Abos lizenziert werden.

Gibt es zusätzliche Kosten beim Abo?

Nein, dein monatlicher Abonnementbetrag bzw. bei Einzellizenzierung der STANDARD- oder BUSINESS-Tarif sind der Betrag, den du für die Lizenzierung der Erstellung von Filmen für Streaming-Nutzung zahlst. Es kommen keine weiteren Kosten durch uns oder andere Institutionen dazu.

Bezahlung

Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es?

Die Bezahlung des Abos erfolgt per PayPal oder Kreditkarte. Es handelt sich um ein Recurring Payment, sprich die Bezahlung erfolgt je nach ausgewählter Zahlungsart, bis das Abo gekündigt wird.

Wird die MwSt. fällig?

Alle auf der Webseite kommunizierten Preise sind Bruttopreise.

Wie kann ich die Bezahlung ändern bzw. mein Abo?

Du kannst dein Abo innerhalb deines Accounts verwalten.

Wie kann ich mein Abo „upgraden“?

Innerhalb deines Abos hast du die Möglichkeit, dein Abo als TrainerIn/Studio um das Upgrade „Download der Music auf deinen PC“ zu erweitern. Als Studio gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, durch STUDIO PLUS deine Filme neben Mitgliedern auch allen anderen gegen Entgelt zugänglich zu machen.

Online Fitness Training

Was ist bei der Nutzung von Musik für den Unterricht generell rechtlich zu beachten?

Generell gibt es bei der Nutzung von Musik im Unterricht, GEMAfrei oder GEMApflichtig, im Unterricht zwei Rechte / Lizenzen zu beachten:

  1. Labelrecht – Die Labels vergeben die Rechte/Lizenzen, damit ein Song/eine Aufnahme in einem Mix (CD oder MP3) eingesetzt werden kann. Diese Lizenz wird von uns als Musikhersteller eingeholt. Du bezahlst sie für die Nutzung im Unterricht indirekt durch den Kauf- oder Abopreis. Der Kauf / das Abo beinhaltet nur das Recht der Audionutzung, nicht das Recht die Musik auch für audiovisuelle Projekte (Videos/Filme) einzusetzen. Dies erfordert eine gesonderte Lizenz.
  2. Verlagsrecht – Die Verlage vertreten die Komponisten und Autoren eines Songs. Für die Nutzung / Aufführung der Musik gibt es zwei relevante Rechte / Lizenzen, die eingeholt werden müssen:
  1. Das Recht für die Öffentliche Aufführung: Dies haben die Verlage an die GEMA übertragen, welche Gebühren dafür erhebt.
  2. Bei Filmprojekten: Die Erlaubnis der Nutzung von Musik in Verbindung mit Film, das Synchronisationrecht, welches die Verlage direkt vergeben. Dieses Recht muss für jede Produktion / für jeden Song beim Verlag eingeholt werden.

Ergänzung zu a.) GEMA

Bei Nutzung von GEMApflichtiger Musik für öffentliche Aufführung (Unterricht, Hintergrundbeschallung, etc.) muss ein Vertrag mit der GEMA geschlossen werden. Dies geschieht zumeist durch das Studio / den Verein.

Der klassische GEMA-Vertrag beinhaltet nicht die Nutzung der Musik für die audiovisuelle Nutzung (Onlinetraining). Dies muss gesondert abgeschlossen werden.

Bei der Nutzung von Facebook, Instagram oder YouTube für Onlineunterricht gibt es für die Öffentliche Aufführung Generalverträge zwischen der GEMA und den Plattformen, die es den Nutzern von den Plattformen erlaubt, ohne eigenen GEMA-Vertrag live zu unterrichten. Dies beinhaltet keine Speicherung der Filme.

Die Generalverträge mit den Plattformen beinhalten jedoch nicht das Synchronisationsrecht der Verlage! Dies muss, rein rechtlich betrachtet, gesondert angefragt werden. Auch wenn derzeit dieses Recht von den Verlagen nicht aktiv eingefordert wird, ist dies dennoch wichtig zu wissen, um die rechtliche Sachlage einschätzen zu können. Denn: hieraus könnten Ansprüche seitens der Verlage geltend gemacht werden.

Nutzung von GEMAfreier Musik für Livestream & Video-on-Demand (Speicherung)

Du kannst GEMAfreie Musik hierfür benutzen, wenn die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) und für die audiovisuelle Verwendung (Musik & Film) lizenziert ist.

MOVE YA! hat verschiedene Lizenzmodelle entwickelt, mit denen du sowohl Einzel-Filmprojekte als auch per Flatrate unbegrenzt Filmprojekte fürs Onlinetraining lizenzieren kannst.

Für TRAINER/IN und STUDIOS gibt es den Tarif UNLIMITED FREE Music & Film, welcher dir per App Zugriff auf über 140 GEMAfreie Mixe (plus 2-4 Neuerscheinungen im Monat) ermöglicht.

Du erhältst damit das Recht, die Musik für folgende Einsätze zu nutzen:

  • Liveunterricht im Studio
  • Livestreaming auf allen Social Media-Kanälen und eigener Webseite
  • Videospeicherung auf allen allen Social Media-Kanälen und eigener Webseite

Alle während des aktiven Abos gedrehten Filme sind zeitlich unbegrenzt und weltweit von dir nutzbar. Das Abo ist als 1-Monats, 3-Monats- und 12-Monats-Deal erhältlich.

Bei den Studios wird in die Tarife STUDIO und STUDIO PLUS unterschieden. Der STUDIO PLUS Tarif ermöglicht ein kostenpflichtiges Onlineangebot seitens des Studios und bietet neben dem Musikzugriff per App, den Download der Musik auf externe Datenträger.

Mehr Informationen findest du unter www.move-ya.de/license und www.move-ya.de/online-fitness-training.

Nutzung von GEMApflichtiger Musik für Livestream (keine Speicherung)

Du kannst GEMApflichtige Musik hierfür benutzen, wenn

  1. die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) lizenziert ist.
  2. das Recht für die öffentliche Aufführung lizenziert ist, indem du
    1. entweder über Facebook, YouTube oder Instagram live streamst, da es hier Generalverträge mit der GEMA gibt,
    2. oder du mit der GEMA einen Vertrag hast, der Online-Aufführungen mit beinhaltet.
  3. die Synchronisationsrechte eingeholt worden sind. Dies wird derzeit nicht von den Verlagen aktiv überprüft bzw. eingefordert, jedoch sind diese Rechte weder in den Generalverträgen mit der GEMA inkludiert noch haben die Verlage auf dieses Recht verzichtet. Dies bedeutet, dass diese Rechte und die damit verbundenen Ansprüche jederzeit geltend gemacht werden können.

Die Erlaubnis der Labels die Musik für Livestreams zu nutzen, basiert auf der derzeitigen rechtlichen Einschätzung, dass ein Livestream wie eine Livestunde im Studio zu behandeln ist. Auch hier gibt es keine klare, rechtliche Grundlage.

Nutzung von GEMApflichtiger Musik für Video-on-Demand (Speicherung)

Du kannst GEMApflichtige Musik hierfür benutzen, wenn

  1. die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) und für die audiovisuelle Verwendung (Musik & Film) lizenziert ist.
  2. bezüglich der Gebühren für die öffentliche Aufführung, mit der GEMA einen Vertrag geschlossen wurde, der Online-Aufführung und Speicherung der Musik/Filmaufnahme inkludiert.
  3. die Synchronisationsrechte beim Verlag eingeholt worden sind.

Welche Musik darf ich für Onlinetraining generell nutzen?

Generell kannst du sowohl GEMAfreie wie GEMApflichtige Musik für Onlinetraining benutzen. Wichtig ist hierbei, für welche Zwecke deine vorhandene Musik lizenziert ist und inwiefern du die entsprechenden Rechte besitzt. Dies steht auf dem Produkt oder in den AGB des Verkäufers.

Ein wichtiger Unterscheidungspunkt ist dabei, ob du die Filme nur live streamst oder speicherst, so dass sie jederzeit abgerufen werden können (On-Demand).